Flexibel ambulant unterstützendes Wohnen

Am 01.Mai 2015 wurde das „Flexibel unterstützende Wohnen“, eine ambulante Betreuungsform für Menschen mit primär psychischer Beeinträchtigung eröffnet. Es bietet Menschen, die aus den unterschiedlichsten Versorgungsstrukturen, z.B. ambulante Betreuung, eigener Häuslichkeit, stationäre Wohnstätten kommen und den Wunsch haben, unterstützende Betreuung zu erfahren, eine alternative Möglichkeit zu den bisher bestehenden Unterstützungsleistungen.

Es zeichnet sich als speziell ambulant flexibel aus, da für jeden Einzelnen zu betreuten Menschen ein individuelles Hilfsangebot zusammengestellt wird. Dazu strukturieren Fachkräfte durch regelmäßige Anpassung von Aktiv- Betreuungszeiten sowie einen Bereitschafts- oder auch einen Rufbereitschaftsdienst, eine 24 Stunden Betreuung. Die Flexibilität des Angebotes ermöglicht, diese Betreuungsstrukturen je nach individuellen Bedarf situativ auch zu verändern. Darüber hinaus kennzeichnet den speziell ambulant flexiblen Charakter dieses Angebotes, dass auch gemeinschaftlich genutzte und sozial integrativ ausgerichtete Maßnahmen erfolgen.

Ein weiteres Merkmal, des FlexWo ist, daß das Angebot „Wohnen“ unabhängig vom Angebot „Betreuung“ besteht. Das Angebot „Wohnen“ ermöglicht den Rahmen für die flexibel ambulant unterstützende Betreuungsleistung.

Leistungen des Angebotes „Wohnen“ im FlexWo

Zum Angebot „Wohnen“ gibt es mehrere alternative Möglichkeiten für den zu betreuenden Menschen.

Einerseits kann diese Unterstützung in einer, durch den Träger in der Stadt Guben angemieteten Wohnung genutzt werden. In diesem Falle gibt es die Möglichkeit einer untermietvertraglichen Nutzung der Wohnungen der St. Florian Stiftung. Die möblierten Wohnungen sind von mindestens 1 und höchstens 3 BewohnerInnen bewohnt und haben neben Einzelzimmern gemeinschaftlich genutzte Sanitärräume, Küchenbereiche sowie Wohnräume.

Alternativ dazu gäbe es zur Inanspruchnahme der unterstützenden Betreuung anderseits die Möglichkeit der eigenen Anmietung des Wohnraumes. Zu dem kann auch die bereits bestehende Herkunftswohnung eines Hilfesuchenden selbst genutzt werden, um die ambulante Unterstützung dort in Anspruch zu nehmen.

Das Angebot „Wohnen“ wird dann in Anspruch genommen, wenn es einen entscheidenden Einfluss auf die Eingliederungshilfe hat. Dies ist dann der Fall, wenn der Betreute auf Grundlage seiner Beeinträchtigungen und Möglichkeiten sich nicht befähigt sieht, seine alltägliche Lebensführung selbständig zu organisieren.

  • Bei Bedarf unterstützt der Träger bei der Bereitstellung einer Wohnform inklusive Inventar unter der Voraussetzung der sozialhilferechtlichen Richtlinien und mit Abschluss eines Untermietvertrages zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfängers
  • Bei Bedarf unterstützt der Träger bei der Bereitstellungen von Leistungen wie Heizung, fließend Kalt- und Warmwasser, Strom, Beleuchtung, Instandsetzungsleistungen unter der Voraussetzung des sozialhilferechtlichen Richtlinien und mit Abschluss eines Untermietvertrages zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfängers
Leistungen des Angebotes „Betreuung“ im FlexWo

Ganzheitliche sowie nachhaltige individuelle ressourcenorientierte Unterstützung je nach Hilfebedarf und auf der Grundlage eines individuellen Betreuungsplanes (individuelle Maßnahmeziele sowie individuell angepasster Leistungsinhalte) in den Bereichen:

  • bei der selbständigen sowie eigenverantwortlichen Lebensführung - unter Perspektive des vorhandenen Krankheitsbildes und der individuellen Möglichkeiten
  • Unterstützung bei der Entwicklung der persönlichen Fähigkeiten
  • alltägliche Lebensführung, z.B. Entwicklung des eigenen Lebensentwurfes, Umgang mit Finanzen
  • Unterstützung bei der individuellen Basisversorgung, z.B. Einkauf, Nahrungs-aufnahme, Körperpflege, Wäschepflege
  • Kommunikation und Orientierung
  • Gesundheitsförderung/-erhaltung
  • Gestaltung sozialer Beziehungen, z.B. Zusammenleben mit Nachbarn, Freunden, Angehörigen
  • Emotionale und psychische Entwicklungen - Hilfestellung bei der Erarbeitung sowie Erprobung eines individuellen Krisenmanagements
  • Teilnahme am gesellschaftlichen/kulturellen Leben - Unterstützung bei der Einhaltung sowie Festigung der Tagesstruktur und Vermittlung von tages-strukturierenden Angeboten/Beschäftigungsmöglichkeiten/Freizeitgestaltung
  • Vermittlung von externen Unterstützungsangeboten sowie Hilfeleistungen in Unabhängigkeit zur bestehenden Versorgungsstruktur
  • Förderung zur Teilhabe an der Gesellschaft, Unterstützung bei der Integration/ Inklusion