Wohnstätte St. Marien

"Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt." (Reinhard Turre)

Am 01.Juli 2000 wurde die Wohnstätte „St. Marien“ in Guben eröffnet. Sie bietet 24 erwachsenen Menschen mit psychischer Erkrankung in 3 Wohngruppen ein vorübergehendes Zuhause. Darüber hinaus bieten 2 Wohngruppen im stationär Betreuten Wohnen in Forst 8 erwachsenen Menschen mit psychischer Erkrankung ein vorübergehendes Domizil.

Konzeption unserer Arbeit

Ein geeignetes Wohnumfeld ist hilfreich auf dem Weg zur Selbständigkeit.

Wir erfüllen den Wunsch nach einer angenehmen Wohnatmosphäre:

  • in einer von drei Wohngruppen für je 8 Bewohner
  • mit eingerichteten Einzelzimmern (individuelle Gestaltung ist möglich)
  • mit gemeinschaftlich genutztem Wohnzimmer, Küche, Sanitärbereich und Garten
  • mit Bereichen für Therapie, Freizeitund Erholung

Jeder Mensch ist auf Hilfe und Unterstützung durch andere Menschen angewiesen.

Wir bieten ein Leben in geschützter Gemeinschaft der Wohngruppen. Die Bewohner/innen erfahren notwendige Begleitung, Betreuung und Förderung durch geeignetes und geschultes Fachpersonal, so unter anderem:

  • bei der Selbstversorgung (z.B. Hauswirtschaft, Arztbesuch, Einkauf und Finanzen)
  • bei der Gestaltung der Freizeit, abgestimmt auf die individuelle Lebenssituation des Einzelnen
  • bei der Gestaltung sozialer Beziehungen

Zur Erfüllung der Grundbedürfnisse müssen Menschen mit psychischer Beeinträchtigung vieles neu erlernen.

Wir bieten sozial-, heilpädagogische und alltagspraktische Unterstützung bei der Erfüllung des Grundbedürfnisses nach Arbeit und Beschäftigung.

  • durch Vermittlung und Durchführung notwendiger Therapien
  • bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen
  • durch Angebote sinnvoller Beschäftigung bzw. Tätigkeit
  • durch Hilfestellung bei der Auswahl und Aufnahme einer Ausbildung und Arbeit bzw. einer Tätigkeit in der Werkstatt für behinderte Menschen
  • individuelle Begleitung und Förderung durch Bezugspersonenarbeit/Krisenintervention

Das Wohnen in der „Wohnstätte St. Marien“ ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Ein Antrag zur Kostenübernahme kann beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.