Über uns

Im Jahre 1842 erhielt der Geistliche Rat und Erzpriester Florian Birnbach, Pfarrer der Pfarrei Neuzelle, die Genehmigung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten zum Betreiben einer Waisen- und Kommunikantenanstalt für halbverwaiste und ganzverwaiste Kinder unter Benutzung von dortigen Pfarr- und Stiftsräumlichkeiten.

Der Fürstbischöfliche Stuhl der Diözese Breslau errichtete im Jahre 1877 „auf Grund der letztwilligen Verordnung des Geistlichen Rates Birnbach“ aus dem von ihm angesammelten Vermögen die St. Florian-Stiftung, unter der Bedingung, dass der bestehenden Waisen- und Kommunikantenanstalt zu Neuzelle die Rechte einer juristischen Person verliehen werden. König Wilhelm I. erteilte am 10. Dezember 1877 der „Waisen- und Kommunikantenanstalt“ zu Neuzelle unter dem Namen „St. Florian-Stiftung“ die Rechte einer juristischen Person und ermächtigte sie zur Annahme des Vermögens der St. Florian-Stiftung.

Im Jahre 1928 (13. März/ 19. April) erhielt der § 5 des Statuts die folgende Fassung:

„Die Verwaltung der Anstalt wird von einem aus drei Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat geführt. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der jeweilige Vorsitzende des katholischen Caritasverbandes für die Diözese Breslau. Der jedesmalige katholische Pfarrer von Neuzelle ist geborenes Mitglied. Das dritte Mitglied des Verwaltungsrats, das nicht dem Vorstand des Caritasverbandes der Diözese Breslau angehören darf, wird von dem Fürstbischof von Breslau auf die Dauer von fünf Jahren ernannt.“

Nach dem Ende des Krieges 1945 gab die Stiftung den Flüchtlingskindern, besonders aus Schlesien, ein Zuhause. Nach 1955 ist auf Weisung des Bildungsministeriums der DDR die Aufnahme schulbildungsfähiger Kinder in die St. Florian-Stiftung stark behindert und schließlich unterbunden worden.

Der Rat des Kreises Eisenhüttenstadt/Land, Abt. Gesundheits- und Sozialwesen, hat zum 1. September 1974 mit der Stiftung eine Vereinbarung zur Aufnahme, Betreuung und Förderung von geistig behinderten Kindern geschlossen, die nach der DDR-Gesetzgebung nicht schulbildungsfähig waren.

Nach 1990 hat sich die Stiftung mit Genehmigung des Bischofs und Apostolischen Administrators der Apostolischen Administratur Görlitz der Betreuung geistig behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener gewidmet und hat die Anerkennung als Förderschule für geistig behinderte Kinder und Jugendliche vom brandenburgischen Bildungsministerium erhalten.

Seit dem Jahr 2011 betreibt die St. Florian-Stiftung eine Katholische Grundschule mit weiterführenden Förderklassen "Pfarrer Florian Birnbach", welche aus der zuvor existierenden Förderschule hervorging.